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Kulturförderung

Die Fontanestadt Neuruppin unterstützt eine vielseitige und lebendige Kulturszene und deren Angebote. Ziel ist es, mit den Mittel der kommunalen Kulturförderung ein attraktives, innovatives und kreatives Kultur- und Kunstangebot in der Stadt zu erhalten, gestalten und weiterzuentwickeln.

Gegenstand der Förderung

Die Förderung dient der Bereicherung des kulturellen Lebens in der Fontanestadt Neuruppin ohne thematische Ausrichtung. Die Projektträger müssen in besonderer Weise die kulturelle Angebotspalette in Neuruppin erweitern. Wir fördern sowohl einmalige Projekte als auch institutionelle Maßnahmen.

I Projektförderung

Gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte, Veranstaltungen und Workshops aller Kulturbereiche und Kunstgattungen, die ihr Angebot im Stadtgebiet Neuruppin ausrichten und das kulturelle Leben in der Stadt bereichern.

Förderfähig sind

Veranstaltungen, Kurse, Workshops oder ähnliches, die einen künstlerischen Zugang zur Welt eröffnen und aus den Bereichen Literatur, Musik, Film, bildende und darstellende Kunst oder weiteren Bereichen stammen,

kulturelle Vorhaben, die eine Auseinandersetzung mit der Geschichte, bedeutenden Persönlichkeiten sowie dem Leben in der Fontanestadt Neuruppin darstellen, wie zum Beispiel die Pflege und Wahrung von Tradition und Brauchtum.

II Institutionelle Förderung

Mit der Förderung sollen die Bestandserhaltung und die Zukunftsfähigkeit von kulturellen und künstlerischen Angeboten unterstützt werden. Ziel der Förderung sind regelmäßig stattfindende ähnliche Veranstaltungsformate von Kulturakteur:innen (traditionelle Musikveranstaltungen, wiederkehrende Ausstellungsformate etc.) und/oder Kosten die den laufenden Kulturbetrieb (z. B. Mieten, Marketing, Weiterbildungen).

Art und Höhe der Förderung

Die Fördermittel werden als Projektförderung oder institutionelle Förderung ausgereicht. Eine Kombination beider Förderarten ist ausgeschlossen. Bei der Finanzierungsart handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung.

Es werden maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Die Kulturförderrichtlinie sieht vor, dass 60% für die institutionelle Förderung und 40 % für die Projektförderung der gesamt im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel ausgereicht werden. Im Haushalt 2023 sind 45.000 € an Kulturfördermitteln vorgesehen, entsprechend stehen für die institutionelle Förderung 27.000 € und für die Projektförderung 18.000 € zur Verfügung. Die Einzelförderung darf dabei (a) für die Projektförderung nicht mehr als 50%, bei (b) der institutionellen Förderung nicht mehr als 30% der jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln betragen.

Mit anderen Worten: Für beide Förderlinien können max. 9.000 € pro Antrag bzw. pro Jahr beantragt werden. Diese dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben betragen.

Die Stadt Neuruppin darf in der Regel nicht die einzige Institution sein, die das beantragte Vorhaben finanziell unterstützt.

Mikroförderung

Projekte mit bis zu 1.000 € Gesamtausgaben mit bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Hier ist eine Vollfinanzierung möglich. Mikroprojekte können somit ohne Bereitstellung von Eigenmitteln und/oder weiteren Drittmitteln gefördert werden.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wer kann Kulturförderung beantragen?

  • Grundsätzlich können sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen Förderung beantragen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden im Rahmen der Projektförderung kulturelle Veranstaltungen, Kurse, Workshops, Projektvorhaben und ähnliches. Bei der institutionellen Förderung werden regelmäßig anfallende Kosten bezuschusst. Damit trägt die Förderung zum Erhalt einer kulturellen Einrichtung bei.

Was ist der Unterschied zwischen “institutioneller Förderung” und “Projektförderung”?

  • Bei der institutionellen Förderung wird die Zuwendung zur Deckung eines Teils der Ausgaben einer kulturellen Einrichtung gewährt. Mit der Projektförderung werden bestimmte, einzeln abgegrenzte Vorhaben unterstützt. Achtung! Eine Kombination beider Förderlinien ist ausgeschlossen!

Für welchen Zeitraum können Mittel beantragt werden?

  • Vorhaben, die als Projektförderung beantragt werden, werden für ein Kalenderjahr beantragt und müssen innerhalb dieses Kalenderjahres geleistet werden. Die institutionelle Förderung wird für drei Jahre gewährt.

Was wird NICHT gefördert?

  • Projekte, die kulturelle Beiträge zu Veranstaltungen darstellen, welcher nicht in erster Linie kultureller Art sind (Festumzüge, Märkte …)
  • Tanzsport
  • Bau- und Sanierungsvorhaben
  • Projektförderung: Unterhaltungskosten
  • Blumen und Präsente
  • sogenannte “unbare” Eigenleistungen, d. h. eigene Arbeitsleistungen - also das Honorar der antragstellenden Person
  • jegliche Art von Verpflegung
  • Preise
  • Dekoration

Wie sind die Antragsfristen?

  • Institutionelle Förderung: 15.10.2025 für die darauf folgenden frei Jahre
  • Projektförderung: 15.10. für das Folgejahr

Was muss für die Antragstellung eingereicht werden?

  • Bitte reiche das vollständig ausgefüllte Antragsformular und den Finanzierungsplan ein (siehe Downloadbereich Formulare).

Wann weiß ich, dass ich gefördert werde?

  • Wir bemühen uns, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten! In der Regel können wir im Dezember die Benachrichtigung zur Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmebeginn verschicken. Den Zuwendungsbescheid erhältst Du Anfang des jeweiligen Jahres.

Warum dauert das so lange?

  • Wir prüfen alle Anträge sehr gewissenhaft und in mehreren, aufeinander aufbauenden Runden. Oft haben wir auch Nachfragen und benötigen Änderungen. Für die Beantwortung unserer Fragen räumen eine realistische Frist ein. Erst wenn alle korrigierten Anträge vorliegen, können wir über die Gesamtfördersumme entscheiden.

Wie erhalte ich den Zuschuss?

  • Bitte reiche das ausgefüllte und rechtsverbindlich gezeichnete Formular zum Mittelabruf bei uns ein.

Was muss ich beim Mittelabruf noch beachten?

  • Die Mittel müssen zwingend innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlungsdatum verwendet werden. Daher kann es notwendig sein, mehrmals kleinere Beträge abzurufen anstatt einmal die komplette Fördersumme.

Woraus besteht der Verwendungsnachweis?

  • Für den Verwendungsnachweis reichst Du bitte das Formular mit dem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis. Als Anhang zum zahlenmäßigen Nachweis muss eine Belegliste eingereicht werden.

Was muss ich noch einreichen?

  • Von allen Druckmaterialien, die über die Fördermittel abgerechnet werden, muss ein Belegexemplar beigefügt werden.

  • Für alle Förderbereiche gelten die Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung der Fontanestadt Neuruppin sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Zuwendung zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) des Landes Brandenburg.

Weitere Fördermöglichkeiten

Kontakt

Sonja Linde
Fördermittel- und Projektmanagement
Amt für Kultur und Tourismus

Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Neuruppin

03391 355 681

Informationen zur Antragstellung

Downloadbereich

Bei Förderung aus Mitteln der kommunalen Kulturförderung ist in allen Veröffentlichungen das Logo der Fontanestadt Neuruppin mit dem Zusatz “gefördert durch die” zu verwenden.

Das Logo zum Download sowie Hinweise zur Verwendung findest Du hier.

Geförderte Projekte und Institutionen

Übersicht der geförderten Projekte und Institutionen